Zusammenarbeit mit Handwerksorganisation
Der Dienstleister erklärt sich bereit, mit Beratungsstellen der jeweiligen Handwerksorganisationen zusammenzuarbeiten.
Kostenfreie Erstberatung
Der Dienstleister bietet eine
kostenfreie Erstberatung
für Betriebe an.
Einsatz von Förderprogrammen
Der Dienstleister informiert den Betrieb über aktuelle Förderprogramme im Bereich
Informationssicherheit.
Registrierung in Förderprogrammen
Der Dienstleister ist selbst als
autorisiertes
Beratungsunternehmen
in Förderprogrammen
registriert.
go-digital (BMWi), Förderung des unternehmerischen Know-hows (BAFA)
Produktneutralität
Der Dienstleister vertreibt Software herstellerneutral und kann dem Betrieb Individuallösungen implementieren.
Referenzen und vergleichbare Projekte im Handwerk
Der Dienstleister kann nachweisen, ähnliche Projekte im Handwerk durchgeführt zu haben.
Einführung und Implementierung eines strukturierten und integrierten Datenschutz- und Informationsmanagement-Systems auf Basis der Standard VdS 10010 und VdS 10000 für einen Malerbetrieb mit 70 Beschäftigten inkl. regelmäßiger Schulungen aller Mitarbeiter.
Einführung und Implementierung eines strukturierten und integrierten Datenschutz- und Informationsmanagement-Systems auf Basis der Standard VdS 10005 und VdS 10010 für einen Bestatter mit drei Beschäftigten inkl. regelmäßiger Schulungen aller Mitarbeiter.
Nachweis von Schulungen
Die Mitarbeiter des Dienstleisters werden regelmäßig zu IT Sicherheitsthemen geschult. Die
Schulungen werden nachvollziehbar dokumentiert und Zertifikate können auf Nachfrage vorgelegt
werden.
Dokumentation
Der Dienstleister dokumentiert alle im Betrieb installierten Anwendungen und Systeme.
Branchensoftware
Der Dienstleister verfügt über Kenntnisse in handwerksspezifischer Branchensoftware.
Cloudlösungen
Der Dienstleister hat Erfahrung im Umgang mit Cloud-Anbindungen.