Zusammenarbeit mit Handwerksorganisation
Der Dienstleister erklärt sich bereit, mit Beratungsstellen der jeweiligen Handwerksorganisationen zusammenzuarbeiten.
Kostenfreie Erstberatung
Der Dienstleister bietet eine
kostenfreie Erstberatung
für Betriebe an.
Einsatz von Förderprogrammen
Der Dienstleister informiert den Betrieb über aktuelle Förderprogramme im Bereich
Informationssicherheit.
Registrierung in Förderprogrammen
Der Dienstleister ist selbst als
autorisiertes
Beratungsunternehmen
in Förderprogrammen
registriert.
go-digital
Produktneutralität
Der Dienstleister vertreibt Software herstellerneutral und kann dem Betrieb Individuallösungen implementieren.
Referenzen und vergleichbare Projekte im Handwerk
Der Dienstleister kann nachweisen, ähnliche Projekte im Handwerk durchgeführt zu haben.
Beispiel 1 "Datenschutz-/Datensicherheit": DSGVO-Grunddokumentation, Schulung Beschäftigte, Erstellung von Handlungsempfehlungen hinsichtlich Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen, Prüfung Webseite und Bereitstellung einer Datenschutzerklärung über ein Tool. Übliche Projektergebnisse: - Es werden Sicherheitsschwachstellen aufgefunden, z. B. kein oder kein vollständiges bzw. aktuelles Backup, nicht aktualisierte Systeme (nicht nur PCs, sondern auch Multifunktionsgeräte, Smart-TV, Maschinen, ...), - Es werden potentielle Datenschutzverstöße aufgefunden, z. B. keine ausreichende Sicherheit, Drittland-Transfers, fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen, keine Sensibilisierung von Beschäftigten, keine entsprechende Dokumentation.
Projektspezifische Prüfung eines "Online-Shops": Schwachstellen in der Organisation (unklar wer auf erforderliche Updates prüft und diese einspielt, keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Hoster, ...), fehlerhafte Einholung einer Einwilligung (Newsletter), keine Einwilligung der Beschäftigten für Veröffentlichung der Ansprechpartnerfotos,
keine Deaktivierung / Löschung nicht mehr benötigter Kundenkonten/Kundendaten, keine zusätzliche Absicherung für Zugriff auf die Verwaltung des Online-Shops aktiviert (2-Faktor),
offene Klärung der Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung an Dienstleister (Eigenverantwortlichkeit / Auftragsverarbeitung), Absicherung des Online-Shops mit Erweiterungen (Hinweis auf offene Updates, Abwehr von Angriffen), ...
Nachweis von Schulungen
Die Mitarbeiter des Dienstleisters werden regelmäßig zu IT Sicherheitsthemen geschult. Die
Schulungen werden nachvollziehbar dokumentiert und Zertifikate können auf Nachfrage vorgelegt
werden.
Dokumentation
Der Dienstleister dokumentiert alle im Betrieb installierten Anwendungen und Systeme.
Branchensoftware
Der Dienstleister verfügt über Kenntnisse in handwerksspezifischer Branchensoftware.
soweit es für die Tätigkeit im Datenschutz / Sicherheit relevant ist. Wir verkaufen oder implementieren im Rahmen unserer Tätigkeit bislang i. d. R. keine Software. Wir stellen unseren Kunden teilweise eigene Online-Anwendungen zur Verfügung bzw. nutzen diese im Rahmen unserer Tätigkeit, z. B. eine automatisierte Webinarlösung zur Mitarbeiterschulung, ein "Baukasten-System" zur Erstellung von Datenschutzerklärungen, ein Ticket-System zur Dokumentation, etc.
Cloudlösungen
Der Dienstleister hat Erfahrung im Umgang mit Cloud-Anbindungen.