Bildrechte für Betriebe

Fotos, Bilder, Videos und Co.
Das müssen Sie beachten.

Ob auf Betriebs-Events, wie Jubiläum, Sommerfesten, Weihnachtsfeiern, Betriebsausflügen, auf der eigenen Website oder in den sozialen Netzwerken, wie Whats-App – auf die Verwendung von Fotos oder Videos kann fast kein Betrieb mehr verzichten.

Die Nutzung von Bildern oder Videos sind dabei im Print- wie auch im Online-Bereich durch ein komplexes System aus Urheber- und Persönlichkeitsrechten geregelt. Als Betriebs-Chef müssen Sie diese kennen, damit eine harmlos erscheinende Bildveröffentlichung nicht zu einem teuren Rechtsstreit mit Kunden, (Ex-) Mitarbeitern oder Geschäftspartnern führt.

Lehrgangsthemen

  • Welche Rahmenbedingungen Sie beachten müssen, wenn Sie Bildmaterial von Ihren Betriebs-Events verwenden?
  • Personenfotos in Ihren Unternehmenspublikationen und im Marketing nutzen
  • Wie Sie Bilder von Dritten rechtssicher erhalten?
  • Wie Sie richtige Vereinbarungen mit Fotografen gestalten?
  • Wann Sie eine Einwilligung von abgebildeten Personen brauchen?
  • Was Sie tun können, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“ – sprich, das Bild bereits ohne Einwilligung veröffentlicht wurde?
  • Wie Sie eigene Fotos und Videos vor Missbrauch in den Sozialen Medien schützen?
  • Welche Besonderheiten bei Mitarbeiterfotos gelte?
  • Warum die richtigen Vereinbarungen mit Fotografen bei Fotoaufträgen so wichtig sind (z. B. bei Pressemitteilungen)?
  • Was Sie bei Abmahnungen beachten sollten?

 

Individuelle Fragen und Beispiele sind ausdrücklich gewünscht!

 

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