Die Kassennachschau ist da!

DIE KASSENNACHSCHAU IST DA!

Wenn der Betriebsprüfer im Laden steht!

Ob Friseur, Bäcker, Fleischer, Juwelier, Augenoptiker oder Schuhmacher – seit dem 01.01.2018 kann der Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das Kassensystem fordern. Darf der das? Ja, der darf das. Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ erlaubt der Finanzverwaltung intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und Zugriff auf Ihre Kassenunterlagen.

Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren Fokus verstärkt auf elektronische Kassensysteme und bei Führung einer „offenen Ladenkasse“ auf die Erfassung von Einnahmen. Bereits kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen (Hinzuschätzungen) haben. Kassensysteme, die weder Einzeldaten noch Journale digital speichern können oder keine Exportmöglichkeiten bieten, dürfen seit dem 01.01.2017 nicht mehr eingesetzt werden. Die Finanzverwaltung prüft die strikte Einhaltung der Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Die Kassennachschau ab 2018 ist unangekündigt! Grund genug, sich und seine Mitarbeiter auf diesen Moment vorzubereiten!

Lehrgangsthemen

  • Kassensysteme im Überblick – welche Besonderheiten gibt es?
  • Was bedeutet „Unangekündigte Kassennachschau“?
  • Wie geht der Prüfer vor?
  • Was ist eine Systemprüfung?
  • Was bedeutet die Durchführung einer Datenanalyse?

 

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