Was Sie bei der Verfahrensdokumentation beachten müssen
Bei der Digitalisierung von Prozessen, Aufzeichnungen und Rechnungen müssen die Dokumentationspflichten gemäß GoBD beachtet werden, ansonsten erfolgt eine Schätzung der Finanzverwaltung. Helfen kann hier die Verfahrensdokumentation, in welcher die Prozesse, z. B. das ersetzende Scannen, dokumentiert werden. Mit ihr wird dem Betriebsprüfer gewissermaßen ein Handbuch des Unternehmens übergeben, mit dem er die gesamten organisatorischen und technischen Abläufe der digitalen Buchführung lückenlos und fehlerfrei nachprüfen kann. Die Verfahrensdokumentation benötigen alle Unternehmen, unabhängig von der Größe, denn der Umfang der Dokumentation bemisst sich daran, wie komplex die Vorgänge sind.
Es besteht eine Aufzeichnungspflicht für alle „steuerrelevanten Daten“, auch aus vor- und nachgelagerten Datenverarbeitungssystemen. Die GoBD regeln die Rechte und Pflichten bei der Aufbewahrung aller Aufzeichnungen, die für die Überprüfung und Beurteilung der Besteuerung von Bedeutung sind. Hierzu zählt neben der Ablage in Papierform auch die Speicherung von digitalen Belegen.
Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten einen kompakten Überblick über die komplexe Materie, der den Einstieg in die Bewältigung der Herausforderungen mit Steuerberatern bzw. Softwarepartnern erleichtert. Zudem zeigen wir, wie eine Verfahrensdokumentation in 7 Schritten einfach und nachvollziehbar auch im Unternehmen handhabbar ist.
Das Webinar ist kostenfrei.