Sachverständigenwesen: e-Akte und e-Kommunikation

Elektronische Akte im Rechtsverkehr in Gerichtsverfahren & die elektronische Einreichung von Gutachten

Die Justiz setzt im Rahmen der digitalen Verwaltung auf die elektronische Aktenführung und die elektronische Kommunikation mit allen Beteiligten. Das gilt auch für Sachverständige! Sie können Ihre Gutachten in digitaler Form übermitteln.

Im Seminar wird Ihnen Götz Heine zeigen, wie Sie unmittelbar am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen und welche Punkte Sie hierbei beachten müssen.

Von ihm erfahren Sie auch, wie Sie verfahrensbezogene Dokumente sicher und rechtlich wirksam elektronisch bei Gericht einreichen und mit den Gerichten austauschen, wie Sie elektronische Unterschriften leisten und Formverstöße vermeiden.

Themen

  • Die elektronische Akte: Vorteile / Risiken / Gesamtakten / Aktenbestandteile / Gutachten in digitaler Form / rechtliche Anforderungen / Verbindlichkeit
  • Übermittlung von elektronischen Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr: Rechtliche Grundlagen / Neue Regelungen für die zugelassenen ERV-Sende- und Empfangskomponenten ab 01.01.2018 / Justizstandards / DE-Mail und besonderes Behördenpostfach / bundesweite Verbundsystem / Akteneinsichtsportal
  • Technische Anforderungen nach Bekanntmachung zu § 5 „Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung“ (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 – ERVB 2018) für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte
  • Die elektronische Unterschrift (Signatur): rechtliche Anforderungen/ Signaturkarten / qualifizierte elektronische Signatur / technisch Anforderungen / technische Ausstattung / Folgen bei Formverstoß
  • Elektronische Kommunikation mit Rechtsanwälten: Das besondere Anwaltspostfach (beA)
  • Ausnahmen von den strengen Formvorschriften: Schriftform und Schriftformersatz
  • Datenschutzgrundverordnung

 

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