Sichere Verträge nach dem Fernabsatzgesetz

Sichere Verträge nach dem Fernabsatzgesetz schließen

Auch wenn Sie keinen Online-Shop betreiben, ist das Thema „Fernabsatz“ für Sie von Interesse. Denn ein Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz kommt auch dann zustande, wenn der Kontakt zu Kund:innen ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon und E-Mail) zustande gekommen ist.

Auch der Abschluss auf dem Grundstück von Kund:innen hat besondere Konsequenzen. Erfahren Sie mehr über die rechtliche Seite und lernen Sie die Fallstricke kennen. Beleuchtet werden auch Fragen der Vertrags- und Widerrufsgestaltung.

Zielgruppe des Webinars: Inhaber:innen / Personaler:innen / Büromitarbeiter:innen. Für Mitglieder:innen des Fachverbands Metall NRW ist die Teilnahme kostenfrei.

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