Die Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500 Euro können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister ab heute online beantragen, unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie haben einen Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung.
- Sie haben ihre Meisterprüfung ab dem 1. Juli 2023 erfolgreich bestanden.
- Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung ist in Nordrhein-Westfalen.
- Sie haben bislang in keinem anderen Bundesland eine Aufstiegsprämie erhalten.
Über die Meisterprämie
Die Meisterprämie ist ein Baustein der nordrhein-westfälischen Fachkräfteoffensive. Mit der Fachkräfteoffensive NRW möchte die Landesregierung im Schulterschluss mit Unternehmen, Kammern, Verbänden, Sozialpartnern sowie der Arbeitsverwaltung sowohl dem Fachkräftemangel entgegenwirken als auch den Willen zur Aufstiegsqualifizierung belohnen.
Datum
3. Juli 2023
Bildquelle
MAGS NRW
Weiterführende Links
Zusätzliche Informationen
Anträge sind über die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) zu stellen. Alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren gibt es hier: meisterprämie.nrw.